Erstgespräch

Das Erstgespräch ist unverbindlich. Es dient grundsätzlich dazu, mit Ihnen das Problem allgemein zu erörtern und Sie über die rechtliche Situation aufzuklären. Wir nehmen uns bereits ausreichend Zeit für Ihre Anliegen und Probleme. Nicht jedoch dient dieses Erstgespräch dazu, umfangreiche Unterlagen auf ihren Inhalt zu prüfen.

Im Falle einer Beauftragung finden die Kosten dieses Erstgesprächs bei einer späteren Abrechnung keine Berücksichtigung.

Sollte es bei einem Erstgespräch bleiben, können Sie in den meisten Fällen diese Beratung im Rahmen eines Rechtsschutzvertrages mit Ihrer Versicherung abrechnen. Für den Fall, dass Sie keinen Beratungsrechtsschutz genießen, haben wir uns einer Aktion der Tiroler Rechtsanwaltskammer angeschlossen. Wir verrechnen Ihnen für ein halbstündiges Beratungsgespräch lediglich einen Betrag von € 150,- (inkl. 20% Ust.).