Tarife und Richtlinien

Das Honorar eines Rechtsanwalts errechnet sich nach dem Rechtsanwalts-Tarifgesetz (RATG), nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und nach dem Notariats-Tarifgesetz (NTG). Diese Richtlinien regeln bis ins Detail, für welche Leistung welches Honorar gebührt. Als Grundsatz gilt, dass sich das Honorar nach dem Streitwert - das ist der Wert ihres bzw. des gegnerischen Anspruchs - richtet. Je höher der Streitwert, desto höher das entsprechende tarifliche Honorar.

Im zivilgerichtlichen Verfahren hat jede Prozesspartei den eigenen Prozessaufwand grundsätzlich zunächst selbst zu tragen.

Endet ein Prozess in vollem Umfang erfolgreich, hat der Prozessgegner sämtliche Kosten zu erstatten. Bei einem Teilerfolg wird diese Erstattung anteilsmäßig berechnet.

Häufig verfügen Klienten über Rechtsschutz- bzw. Haftpflichtversicherungen. Sie mindern das Prozesskostenrisiko bis hin zur Übernahme sämtlicher Kosten (Kosten des eigenen und gegnerischen Anwalts, Gerichtsgebühren, Sachverständigen-gebühren usw.) bei einer Prozessniederlage. Die meisten Versicherungsverträge bieten die Möglichkeit, den Anwalt frei zu wählen. Wenn Sie uns mit einer juristischen Aufgabe betrauen, klären wir im Vorfeld die Art und den Umfang Ihrer Versicherung ab. Wir holen von Ihrer Versicherung eine verbindliche schriftliche Deckungszusage ein.

In anderen Verfahren sehen die Gesetze zum Teil keinen oder nur einen eingeschränkten Kostenersatz durch den Prozessgegner vor. Auch darüber klären wir Sie beim Erstgespräch auf.

Bei Gerichtsverfahren und außergerichtlichen Verhandlungen lassen sich der Aufwand und damit die Kosten einer Vertretung im Vorfeld schwer bis überhaupt nicht vorhersagen. Sie hängen z.B. davon ab, wie viele Verhandlungen nötig sind, ob die Notwendigkeit besteht, Sachverständige hinzuzuziehen und wie hoch deren Kosten sind, oder wie viele Gespräche, Schreiben, Telefonate usw. der Anwalt in Ihren Anliegen zu führen hat.