Amtshaftung

Immer wieder kommt es im täglichen Leben vor, dass auch Organen von Gebietskörperschaften und sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechts grobe Fehler unterlaufen, die sowohl Vermögensschäden als auch Personenschäden zur Folge haben können. Handelt ein Organ in Vollziehung der Gesetze dabei schuldhaft und rechtswidrig, kann dies zu einer Schadenersatzverpflichtung des Rechtsträgers führen.

Wir haben gerade in diesem Bereich viel Erfahrung und bereits zahlreiche Amtshaftungsansprüche erfolgreich durchgesetzt. Gerne unterstützen wir auch Sie in diesen Fällen dabei, die Situation rechtlich richtig einzuschätzen und die notwendigen rechtlichen Schritte zu ergreifen.