Baurecht und Bauträgerrecht

Zu unseren Klienten zählen insbesondere Bauträger. Für sie errichten wir Verträge nach dem Bauträgervertragsgesetz und wickeln Bauprojekte in juristischer Hinsicht ab.

Am Bau kommt es immer wieder zu Mängeln, die zum Teil erhebliche Auswirkungen haben und Schäden nach sich ziehen. Als Vertreter von Bauherrn oder Professionisten liegt unser Hauptinteresse zunächst darin, die Ursache von Mängeln und Schäden zu ergründen und eine rasche Behebung herbeizuführen. Kostspielige und langwierige Bauprozesse lassen sich damit vielfach vermeiden.

Auch das Wege- bzw. Notwegerecht zählt zu den Tätigkeitsbereichen unserer Kanzlei. Als Rechtsvertreter mehrerer Gemeinden setzen wir uns auch für die Interessen der Allgemeinheit ein.