Eherecht, Scheidungsrecht und Familienrecht

In diesem verständlicherweise von starken Emotionen geprägten Rechtsbereichen helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche und Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor den staatlichen Gerichten durchzusetzen. Gerade Scheidungsverfahren können erfahrungsgemäß lange dauern und für die Beteiligten sehr belastend sein. Aus diesem Grund bemühen wir uns in diesem sensiblen und sehr persönlichen Bereich besonders, Ihren Interessen gerecht zu werden und zunächst auch die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Scheidung abzuwägen.

Speziell die Scheidung einer Ehe bringt zahlreiche darüber hinausgehende Fragen mit sich. In Notsituationen ist es häufig erforderlich, sehr rasch einstweilige Maßnahmen wie eine Wegweisung bzw. einstweiligen Unterhalt durchzusetzen. Im Anschluss an eine Scheidung geht es vor allem um finanzielle Fragen wie zB. die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie der Ersparnisse und die Festsetzung eines allfälligen Unterhalts. Mitunter kann es aus pensionsrechtlichen Gründen für Sie auch ratsamer sein, von einer Ehescheidungsklage vorerst abzusehen.

Auch die Obsorge von Kindern, das Besuchsrecht sowie Unterhalts- bzw. Sonderbedarfsansprüche der Kinder fallen in diesen Rechtsbereich.