Gesellschaftsrecht

Bereits die kleinste unternehmerische Tätigkeit zusammen mit zumindest einer weiteren Person erfordert im heutigen Wirtschaftsleben neben klaren vertraglichen Regelungen umfangreiche Kenntnisse des Gesellschaftsrechts. Schon bei der Gründung eines Unternehmens sollten Sie sich beraten lassen, um die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden.

Neben Personengesellschaften wie OHG oder KG sind Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG mögliche Gesellschaftsformen. Bereits bei der Vertragsgestaltung sollten mögliche Konfliktfälle und allfällige Ausstiegsszenarien unbedingt mitbedacht werden. Wir erstellen praktikable und lösungsorientierte Verträge. Sie sollen Ihnen von Beginn an die Möglichkeit bieten, sich ausschließlich auf Ihr Geschäft und Ihren Erfolg zu konzentrieren.

Wir unterstützen Sie sowohl bei der Gründung von Gesellschaften als auch wenn es darum geht, Probleme mit Mitgesellschaftern oder Geschäftsführern zu regeln, Anteile zu veräußern oder ähnliches. Um die steuerlichen Aspekte insbesondere bei der Gründung, Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen entsprechend zu berücksichtigen, arbeiten wir bei Bedarf mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eng zusammen, um Ihnen die bestmögliche Beratung und Vertretung zukommen zu lassen.