Vereinsrecht

Das Vereinsgesetz verfügt weitreichende Sorgfaltspflichten für Vereinsorgane gegenüber dem Verein. Das kann mitunter selbst bei ehrenamtlicher Tätigkeit zu einer persönlichen Haftung von Funktionären führen.

Neben der Information und Aufklärung von Funktionären über Rechte und Pflichten erstellen wir Vereinsstatuten, die auf die speziellen Anforderungen eines Vereins und dessen Mitgliederstruktur abgestimmt sind.

Vereine haben bei der Durchführung von Veranstaltungen Sorgfalt walten zu lassen. Es gibt Möglichkeiten, den Verein, seine Funktionäre und Mitglieder versichern zu lassen.

Wir vertreten Vereine oder deren Funktionäre im Streitfall bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor den staatlichen Gerichten oder gegenüber der Vereinsbehörde.